Bundespräsident
Der Bundespräsident Österreichs ist das von den
Österreicherinnen und Österreichern auf sechs Jahre gewählte
Staatsoberhaupt. Er ist damit der einzige Repräsentant des
Gesamtstaates, welcher direkt demokratisch gewählt wird.
Die endgültigen Kompetenzen bekam der
Bundespräsident durch die Verfassungsnovelle 1929, welche ihm eine
stärkere Stellung brachte als die Verfassung von 1920. Hier finden Sie
eine Übersicht dieser Kompetenzen.
Politische Balance
Neben diesen verfassungsmäßig garantierten Rechten
hat der Bundespräsident dem Land einen moralischen Rückhalt zu geben.
Hierbei steht der Ausgleich zwischen unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den
politischen Prozess und die Beachtung des demokratischen Systems im
Vordergrund. Lange politische Erfahrung, eine feste Verankerung in der
Bevölkerung, Kompetenz in allen Lebens- bzw. Politikbereichen und
Überparteilichkeit sind hierfür die wesentlichsten Erfordernisse.
Durch diese Kombination von verfassungsrechtlich
verankerten Rechten bzw. Befugnissen und der eben beschriebenen
Realkompetenzen wird dem Staat die notwendige Balance zwischen den jeweiligen Staatsgewalten gegeben. Nach Außen hin ist er damit der Garant für die Berechenbarkeit Österreichs in der internationalen Staatengemeinschaft.
Die Bundespräsidenten der Ersten und Zweiten Republik
haben alle auf ihre persönliche Art diese Aufgaben erfüllt und durch
Ihr Wirken den Fortschritt Österreichs in den letzten 60 Jahren
maßgeblich mitgestaltet.
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