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Dienstag, 26. Mai 2015

Bundespräsident

Aufgaben und Rechte

Der Bundespräsident Österreichs ist das von den Österreicherinnen und Österreichern auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt. Er ist damit der einzige Repräsentant des Gesamtstaates, welcher direkt demokratisch gewählt wird.

Die endgültigen Kompetenzen bekam der Bundespräsident durch die Verfassungsnovelle 1929, welche ihm eine stärkere Stellung brachte als die Verfassung von 1920. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Kompetenzen.

Politische Balance

Neben diesen verfassungsmäßig garantierten Rechten hat der Bundespräsident dem Land einen moralischen Rückhalt zu geben. Hierbei steht der Ausgleich zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den politischen Prozess und die Beachtung des demokratischen Systems im Vordergrund. Lange politische Erfahrung, eine feste Verankerung in der Bevölkerung, Kompetenz in allen Lebens- bzw. Politikbereichen und Überparteilichkeit sind hierfür die wesentlichsten Erfordernisse.

Durch diese Kombination von verfassungsrechtlich verankerten Rechten bzw. Befugnissen und der eben beschriebenen Realkompetenzen wird dem Staat die notwendige Balance zwischen den jeweiligen Staatsgewalten gegeben. Nach Außen hin ist er damit der Garant für die Berechenbarkeit Österreichs in der internationalen Staatengemeinschaft.

Die Bundespräsidenten der Ersten und Zweiten Republik haben alle auf ihre persönliche Art diese Aufgaben erfüllt und durch Ihr Wirken den Fortschritt Österreichs in den letzten 60 Jahren maßgeblich mitgestaltet.


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