Ihr kennt sicher das Gefühl das ihr die Politik verfolgt und nichts verstehts.Damit ist jetzt Schluss!!!
Ich habe ich den Blog "Politikforyou"ins Leben gerufen um euch die ganzen Expertenausdrücke bzw. sehr komplizierte Themen in kurzer und leichtverständlicher Form zu erklären.
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Dienstag, 26. Mai 2015
Bundeskanzler
Aufgaben des Bundeskanzler
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
sieht für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor.
Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts.
Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich.
Außerdem hat der Bundeskanzler den Vorsitz im Bundeskabinett und
leitet die Kabinettssitzungen.
Rahmen für das Regierunghandeln
Der Bundeskanzler bestimmt die
Richtlinien der Regierungpolitik und trägt dafür die Verantwortung.
Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierunghandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.
Innerhalb der von dem Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet
jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter
eigener Verantwortung. Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip.
Absprachen mit Regierungspartnern
Die Bundeskanzler leitet die Geschäfte der
Bundesregierung nach einer vom Bundeskabinett beschlossenen und vom
Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag.
Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen, die
zwei oder mehrere Parteien eingehen, um über eine Mehrheit im Bundestag
zu verfügen. Innerhalb dieser Regierungskoalition ist der
Bundeskanzler an die Absprachen mit den Regierungspartnern gebunden,
will sie das Bündnis nicht unnötig belasten.
Den Vizekanzler stellt der Koalitionspartner
Der Bundeskanzler entscheidet auch über seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Dieses Amt übernimmt eine Bundesministerin oder ein Bundesminister.
Handelt es sich um eine Koalitionsregierung, wird gewöhnlich ein
Parteimitglied des Regierungspartners zur Stellvertreterin oder zum
Stellvertreter ernannt.
Im Verteidigungsfall besitzt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
Zustimmung zur Regierungspolitik
Mithilfe der Vertrauensfrage kann sich der
Bundeskanzler vergewissern, ob ihre Politik vom Bundestag unterstützt
wird . Findet der Antrag
keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, kann der
Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments
vorschlagen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Bundestag mit der
Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler oder eine neue
Bundeskanzlerin wählt.
Das Bundeskabinett von DeutschlandFoto: Bundesregierung/Kugler
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