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Dienstag, 26. Mai 2015



                                           Bundeskanzler

Aufgaben des Bundeskanzler

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor.

Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich. Außerdem hat der Bundeskanzler den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen.

Rahmen für das Regierunghandeln

 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungpolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierunghandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.

Innerhalb der von dem Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip.

Absprachen mit Regierungspartnern

Die Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag.

Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen, die zwei oder mehrere Parteien eingehen, um über eine Mehrheit im Bundestag zu verfügen. Innerhalb dieser Regierungskoalition ist der Bundeskanzler an die Absprachen mit den Regierungspartnern gebunden, will sie das Bündnis nicht unnötig belasten.

Den Vizekanzler stellt der Koalitionspartner

 Der Bundeskanzler entscheidet auch über seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Dieses Amt übernimmt eine Bundesministerin oder ein Bundesminister. Handelt es sich um eine Koalitionsregierung, wird gewöhnlich ein Parteimitglied des Regierungspartners zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter ernannt.

Im Verteidigungsfall besitzt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

Zustimmung zur Regierungspolitik

Mithilfe der Vertrauensfrage kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob ihre Politik vom Bundestag unterstützt wird . Findet der Antrag keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin wählt.

Das Bundeskabinett, aufgenommen bei der Kabinettssitzung am 19.03.2014. Foto: Pool Bundesregierung/Steffen Kugler Kabinettstisch, Große Koalition

Das Bundeskabinett von Deutschland Foto: Bundesregierung/Kugler


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