Translate

Samstag, 9. Mai 2015



                             Aufgaben einer Gemeinde


Für die Erhaltung und Errichtung von Gemeindestraßen, Wohnstraßen und Güterwegen ist die Gemeinde zuständig (= eigener Wirkungsbereich) - für die Erhaltung der Bundesstraße hingegen ist der Bund (= Staat Österreich/Verkehrsministerium) zuständig = nicht eigener Wirkungsbereich

Die Gemeinde ist bspw. zuständig für die Erhaltung der Kindergärten, der Volksschulen, der  Hauptschulen, der polytechnischen Schulen und der Sonderschulen - nicht zuständig ist die Gemeinde für Gymnasien und Bundesschulen (HTL, BHAK etc.), hier ist wieder der Bund zuständig (= Staat Österreich/Bildungsministerium)

 

Woher kommt das Geld für diese Aufgaben?

Damit die Gemeinde ihre umfassenden Aufgaben erfüllen kann, muss sie beträchtliche finanzielle Mittel aufbringen. Die Gemeinde legt in ihrem Gemeindebudget fest, für welche Tätigkeiten, Leistungen, Bauprojekte etc. Geld ausgegeben wird. Dieses Budget wird immer ein Jahr vorher vom Gemeinderat beschlossen - als Grundlage dafür dient das letzte, abgeschlossene Jahr.

Dieser so genannte "Voranschlag" wird zwei Wochen bevor der Gemeinderat den Beschluss fällt öffentlich am Gemeindeamt zugänglich gemacht, d. h. jeder Bürger kann Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben.

Die Gemeinden können daher Vermögen aller Art besitzen, ein Unternehmen führen (Bsp.: Freibad, Bibliothek usw.) und über die Finanzen der Gemeinde selber bestimmen.

Für die Aufbringung der finanziellen Mittel hat die Gemeinde zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Einnahmen aus dem allgemeinen Steuertopf (= Finanzausgleich):

Die Gemeinden erhalten durch den "Finanzausgleich" (= Steuern werden vom Bundesstaat Österreich eingehoben, das eingenommene Geld wird dann über einen bestimmten Verteilungsschlüssel an die Bundesländer und Gemeinde verteilt.) einen Anteil von den Gesamtsteuereinnahmen, d. h. die Gemeinden erhalten je nach ihrer Größe und Bevölkerungszahl einen bestimmten Betrag. Die unterschiedlichen Aufgaben der Gemeinden sind auch Kriterien, die für die Höhe des Betrages entscheidend sind.

  • Einnahmen aus Gemeindesteuern und aus Gemeindegebühren:

  • Kommunalsteuer (= Besteuerung der Arbeitslöhne im Gemeindegebiet) - Bsp.: Jeder Betrieb in der Gemeinde muss Kommunalsteuer zahlen.

  • Grundsteuer für Liegenschaften im Gemeindegebiet - Bsp.: Wenn du ein Haus mit Garten besitzt, dann musst du Grundsteuer bezahlen.

oder beispielsweise:

  • Zahlungen an die Gemeinde für den Bezug von Wasse

  • Müllentsorgungsgebühren

  • Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten oder Bescheinigungen - Bsp.: Wenn du für das Finanzamt deinen Wohnsitz nachweisen musst, dann musst du dir einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde besorgen, für diesen Auszug darf die Gemeinde eine Gebühr in Rechnung stellen.

 

Was unterscheidet Gemeindesteuern von Gemeindegebühren?

Die Unterscheidung zwischen Gemeindegebühren und Gemeindesteuern ist sehr einfach. Eine Gebühr zahlt man immer dann, wenn man eine konkrete Gegenleistung der Gemeinde erhalten hat - bei Steuern sind es indirekte Gegenleistungen, die mehreren Personen zugute kommen (Straßenerhaltung etc.).

 

Wer überprüft ob die Finanzen der Gemeinde ordentlich verwaltet werden?

Der Prüfungsausschuss des Gemeinderates ist regelmäßig mit der Prüfung der Finanzen betraut. Weiters sind für die Prüfung der Gemeindefinanzen die Landesregierung und fallweise auch der Bundes- oder der Landesrechnungshof zuständig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen