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Samstag, 21. März 2015

 Regierungsformen Teil 3

                                               Republik

Die Republik  steht in erster Linie für das Gemeinwohl, bzw. für die Volkssouveränität. Als die Staatsform, die sich am Gemeinwohl orientiert, gilt seit der Französischen Revolution als Gegenstück zur Monarchie; geht oft mit der Demokratie einher, muss aber nicht ( parlamentarische Monarchien sind demokratisch, aber keine Republiken).

Varianten der Staatsform Republik (schließen sich gegenseitig nicht immer aus):

  • Aristokratische Republik:  Vorherrschaft des Adels (Adelsrepublik) auch im Rahmen eines Senats als Senatsaristokratie oder mit bürgerlich-patrizischer Vorherrschaft (Städtearistokratie). Davon zu unterscheiden sind die Arbeiteraristokratie  und die Geldaristokratie.

  • Autonome Teilrepublik: autonome Republik, welche jedoch völkerrechtlich einer anderen, also einer Bundesrepublik, angehört. Besonders autonome Sonderform der Unionsrepublik

  • Bundesrepublik:  Bund mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten.

  • Islamische Republik: Bezeichnung für Staaten, die teilweise nach islamischen Prinzipien regiert werden („Gottesstaat“ auf Grundlage des Koran).

  • Konstitutionelle Republik: Bezeichnung für Republiken, deren staatliche Zwangsgewalt durch eine Verfassung (Konstitution) beschränkt ist und daher den Bürgern Sicherheit und Schutz bietet. Diese Art der Republik ist heutzutage in so gut wie jeder Demokratie anzutreffen.

  • Unionsrepublik (Teilrepublik): Bezeichnung für autonome (Teil-)Republiken in einem großeren Verbund (z. B. Bundesstaat).

  • Volksrepublik (diktatorisch): Selbstbezeichnung, meist für Einparteiensysteme , bei denen eine kommunistische Partei autokratisch regiert.

  • Einparteiensystem (diktatorisch): Diktatorische Herrschaft durch eine Partei, oft in  faschistischen Ländern anzutreffen.

  • Militärdiktatur (diktatorisch): Ausübung der Regierung durch ein militärisches System

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