Regierungsformen Teil 3
Republik
Die Republik steht in erster Linie für das Gemeinwohl, bzw. für die Volkssouveränität.
Als die Staatsform, die sich am Gemeinwohl orientiert, gilt seit der
Französischen Revolution als Gegenstück zur Monarchie; geht oft mit der
Demokratie einher, muss aber nicht ( parlamentarische Monarchien sind demokratisch, aber keine Republiken).
Varianten der Staatsform Republik (schließen sich gegenseitig nicht immer aus):
Aristokratische Republik: Vorherrschaft des Adels (Adelsrepublik) auch im Rahmen eines Senats als Senatsaristokratie oder mit bürgerlich-patrizischer Vorherrschaft (Städtearistokratie). Davon zu unterscheiden sind die Arbeiteraristokratie und die Geldaristokratie.
Autonome Teilrepublik: autonome Republik, welche jedoch völkerrechtlich einer anderen, also einer Bundesrepublik, angehört. Besonders autonome Sonderform der Unionsrepublik
Bundesrepublik: Bund mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten.
Islamische Republik: Bezeichnung für Staaten, die teilweise nach islamischen Prinzipien regiert werden („Gottesstaat“ auf Grundlage des Koran).
Konstitutionelle Republik: Bezeichnung für Republiken, deren staatliche Zwangsgewalt durch eine Verfassung
(Konstitution) beschränkt ist und daher den Bürgern Sicherheit und
Schutz bietet. Diese Art der Republik ist heutzutage in so gut wie jeder
Demokratie anzutreffen.
Unionsrepublik (Teilrepublik): Bezeichnung für autonome (Teil-)Republiken in einem großeren Verbund (z. B. Bundesstaat).
Volksrepublik (diktatorisch): Selbstbezeichnung, meist für Einparteiensysteme , bei denen eine kommunistische Partei autokratisch regiert.
Einparteiensystem (diktatorisch): Diktatorische Herrschaft durch eine Partei, oft in faschistischen Ländern anzutreffen.
Militärdiktatur (diktatorisch): Ausübung der Regierung durch ein militärisches System
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